neues Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG)

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) tritt per 1. September 2023 in Kraft. Die Gesetzesänderung soll mehr Transparenz bringen und die Selbstbestimmung über personenbezogene Daten stärken.

Personendaten sind gemäss nDSG Art. 5 alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Jedes Unternehmen verarbeitet Personendaten und muss sich entsprechend an das Datenschutzgesetz halten.

Wir sind zwar keine Juristen, beraten und unterstützen dich aber gerne bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Massnahmen, um angemessen auf das nDSG vorbereitet zu sein.