Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Dienstleistungen, welche die neobix AG, Riedgarten 4, 8600 Dübendorf (nachstehend „neobix“), für ihre Kunden erbringt.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte von neobix bezieht und bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der neobix und dem Kunden. Sie gelten auch für sämtliche zukünftigen Beziehungen zwischen den beiden Parteien, ohne dass dazu jedes Mal eine ausdrückliche Bestätigung notwendig wäre.
1.3 Kunden, die eine Dienstleistung von neobix in Anspruch nehmen, anerkennen damit diese AGB, sofern sie nicht ausdrücklich mitteilen, dass sie andere Regelungen wünschen.
1.4 Regelungen und Bedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden zwischen neobix und den betreffenden Kunden schriftlich vereinbart.
1.5 Änderungen dieser AGB durch neobix sind jederzeit möglich. Die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für alle Verträge, die nach ihrem Inkrafttreten unterzeichnet wurden.
1.6 Der Vertrag zwischen neobix und dem Kunden enthält Vertragsunterlagen und diese AGB. Das Vertragsdokument kann ein vom Kunden angenommenes Angebot oder ein schriftlicher Vertrag im engeren Sinne sein. 

2. Leistungen

2.1 neobix erbringt die im Vertragsdokument beschriebenen Leistungen. Im Vertragsdokument nicht explizit aufgeführte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden separat nach Aufwand in Rechnung gestellt.
2.2 neobix wird ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und fachmännisch gemäss der vertraglichen Leistungsbeschreibung erfüllen. 
2.3 neobix darf Subunternehmer beiziehen, bleibt aber gegenüber dem Kunden für das Erbringen der Leistungen vollumfänglich verantwortlich.
2.4 neobix hat dem Kunden so rasch wie möglich zu melden, wenn bestimmte Dienstleistungen aus irgendwelchen Gründen nicht erbracht werden können oder in seiner Firma ein vorhersehbarer Betriebsunterbruch stattfindet.
2.5 Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind Richtwerte und nicht verbindlich.
2.6 neobix übernimmt keinerlei Verantwortung bei Lieferverzögerungen oder Lieferausfällen durch Dritte.

3. Bereitschaftszeiten

3.1 Dienstleistungen von neobix werden grundsätzlich an Werktagen von 08:00 bis 17:00 Uhr erbracht.
3.2 Auf Wunsch des Kunden werden Dienstleistungen auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten erbracht. Zuschläge sind wie folgt definiert:
– Montag bis Freitag 23:00 bis 06:00 Uhr und an Samstagen: 50%
– Sonn- und Feiertage: 100%
3.3 Auf Anfrage stellt neobix ausserhalb der Öffnungszeiten einen speziellen Pikettdienst zur Verfügung. Dieser Pikettdienst wird individuell pro Kunde und je nach Situation angeboten.
3.4 Die regelmässigen Wartungsarbeiten werden periodisch zu einer mit dem Kunden vereinbarten Zeit vorgenommen, z.B. jeden 4. Dienstag im Monat zwischen 19:00 und 23:00 Uhr.

4. Reisezeit

4.1 Die Anfahrt zum Kunden gilt als Arbeitszeit und wird zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
4.2 Der Anfahrtsweg wird ab Riedgarten 4 in 8600 Dübendorf berechnet.
4.3 Die Rückreise wird dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

5. Mitwirkungspflicht

5.1 Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass neobix die geschuldeten Leistungen erbringen kann.
5.2 Der Kunde teilt neobix allfällige Änderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.
5.3 Der Kunde hat die zu behebenden Störungen oder Mängel so rasch wie möglich zu melden entweder per Mail, Telefon oder über das Supportportal.
5.4 Sofern neobix nicht explizit schriftlich die Verantwortung übernommen hat, ist der Kunde verantwortlich für den Betrieb und die Sicherheit sämtlicher Bestandteile seiner ICT-Infrastruktur.
5.5 Der Kunde implementiert geeignete organisatorische und technische Sicherheitsmassnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Passwörtern, Mails, Umgang mit Daten, Schadprogrammen und anderen sicherheitsrelevanten Faktoren.
5.6 Falls neobix nicht ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt wurde, liegt diese in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
5.7 Der Kunde prüft das Kaufobjekt innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung. Wenn es sich um eine neobix-Installation handelt, beginnt dieser Zeitraum erst, sobald die Installation abgeschlossen ist. Der Kunde hat neobix schriftlich über die während dieser Frist festgestellten Mängel zu informieren.
5.8 Allfällige weitere Mitwirkungspflichten des Kunden werden im Vertragsdokument näher umschrieben.
5.9 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so ist der Kunde von neobix abzumahnen. Die aus der Verletzung der Mitwirkungspflicht entstehenden Folgen, wie Verzögerungen oder Mehraufwände sind vom Kunden zu tragen.

6. Vertragsdauer

6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf das Ende eines Monats kündigen.
6.2 Die Kündigung erfolgt per Brief oder einem Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäss OR Art. 14 Abs. 2bis.
6.3 Ändert die neobix ihre Angebote und Preise werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Der Vertrag läuft zu den alten Bedingungen und Preisen bis zum Ende der nächsten Kündigungsfrist weiter. Erfolgt keine Kündigung wird der Vertrag zu den neuen Bedingungen und Preisen des Angebotes weitergeführt, das dem bisherigen am meisten entspricht.
6.4 Vor Ablauf der festen Vertragszeit kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden:
Bei Beginn eines Nachlass- oder Konkursverfahrens einer Partei
Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen durch eine Partei
Bei Schlechterfüllung von neobix infolge Grobfahrlässigkeit oder Absicht
6.5 Sollte neobix einen Service einstellen, verpflichtet sie sich dies dem Kunden so früh wie möglich mitzuteilen. In diesem Falle hat der Kunde das Recht, den Vertragsbestandteil sofort aufzulösen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.
7.2 Der Kunde erhält eine Abrechnung über die beanspruchten Dienstleistungen und/oder über die gelieferten Produkte. Diese wird per Mail zugestellt, auf Wunsch und gegen eine Gebühr von CHF 20.- auch per Post.
7.3 Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist, sollte der Kunde dies neobix sofort, spätestens jedoch nach 10 Tagen, mitteilen. Anderenfalls kann davon ausgegangen werden, dass die Abrechnung akzeptiert wird.
7.4 Die Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.5 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm neobix zunächst per Mail eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung zu. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen, behält sich neobix das Recht vor, die Dienstleistungen einzustellen, bis die Zahlung eintrifft. 
7.6 Bei Mahnungen, welche per Post versendet werden, erhebt neobix Mahngebühren in der Höhe von CHF 100.-
7.7 Forderungen von neobix können die Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen verrechnen.

8. Annulation

8.1 Erteilte Aufträge können nur mit Zustimmung durch neobix annulliert werden. Der Kunde verpflichtet sich, bei Rücktritt vom Vertrag, die der neobix effektiv entstandenen Kosten bzw. eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu übernehmen.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 neobix verpflichtet sich, in Systemen, Programmen usw. die ihr gehören und auf die sie Einfluss hat für Sicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik zu sorgen, sowie die aktuellen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
9.2 Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
9.3 Beide Parteien verpflichten Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen, die Einblick in das Know-how und/oder nicht zur Veröffentlichung bestimmte Informationen des Vertragspartners erhalten, zu ebenso strenger Geheimhaltung.
9.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung wird aufgehoben, wenn neobix gesetzlich verpflichtet ist, Drittpersonen, insbesondere staatlichen Stellen, Einblick in die Daten zu gewähren.

10. Garantie

10.1 neobix übernimmt keinerlei Garantien von Herstellern oder Softwarelieferanten. Es gelten dabei die Garantiebestimmungen der jeweiligen Zulieferer.
10.2 Bei Problemen im Zusammenhang mit Hard- oder Software nimmt neobix diese Arbeit dem Kunden gerne ab. Die entsprechenden Aufwände werden rapportiert und in Rechnung gestellt.
10.3 Sofern nichts anderes definiert, lagert neobix keine Ersatzgeräte für den Kunden.

10. Garantie

10.1 neobix übernimmt keinerlei Garantien von Herstellern oder Softwarelieferanten. Es gelten dabei die Garantiebestimmungen der jeweiligen Zulieferer.
10.2 Bei Problemen im Zusammenhang mit Hard- oder Software nimmt neobix diese Arbeit dem Kunden gerne ab. Die entsprechenden Aufwände werden rapportiert und in Rechnung gestellt.
10.3 Sofern nichts anderes definiert, lagert neobix keine Ersatzgeräte für den Kunden.

11. Haftung

11.1 neobix haftet für Verschulden, vorsätzliche Vertragsverletzungen sowie grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers und seiner Mitarbeitenden. Bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit haftet neobix nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen kann. Die Haftung besteht in diesen Fällen nur für die vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.
11.2 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.
11.3 Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Arbeit Fehler einschleichen können, so dass neobix nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann.
11.4 Schadensersatzansprüche gegen neobix wegen Beratungsfehlern oder unerlaubter Handlungen bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.5 neobix haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist.
11.6 neobix haftet auch nicht für Hard- oder Softwareprodukte von Drittunternehmen, die sie dem Kunden verkauft oder sonst wie zur Verfügung gestellt hat.
11.7 Im Rahmen von Beratungen werden Entscheidungsgrundlagen zusammen mit dem Kunden erarbeitet. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Massnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschliesslich beim Kunden.

12. Urheber- und Nutzungsrechte

12.1 Benutzt neobix Software von Dritten verbleiben sämtliche Rechte daran, ausser wenn zwischen dem Dritten, der neobix und/oder dem Kunden eine anderweitige Vereinbarung besteht. 
12.2 Es gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers und allenfalls Zusatzbedingungen der neobix. Für Open Source Programme gelten jeweils die zugehörigen Lizenzbestimmungen. 

13. Besondere Bestimmungen

13.1 Mit der Nutzung von Microsoft Onlinediensten wie Office 365 oder Microsoft Azure erklärt sich der Kunde mit dem Microsoft Cloud Agreement https://docs.microsoft.com/de-ch/partner-center/agreements einverstanden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
14.2 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Der Vertrag untersteht schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN Kaufrechts (sog. Wiener Kaufrecht).
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der neobix AG.

Dübendorf, 18.05.2021